Assistierter Suizid im Einzelfall ethisch vertretbar

Unionhilfswerk fordert verlässliche Förderung und Gestaltung der Palliativen Geriatrie

Am 6. Juli wird der Deutsche Bundestag über das Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben, das auch den assistierten Suizid regelt, abstimmen.

Das Unionhilfswerk hat dazu bereits eine Haltung entwickelt und diese in einem Grundsatzpapier zusammengefasst. Der soziale Träger erkennt an, dass Suizidbeihilfe im Einzelfall eine ethisch vertretbare Möglichkeit für die jeweils betroffene Person darstellen kann.

„Uns geht es um ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben, aber auch um ein selbstbestimmtes und würdevolles Sterben – dazu kann in letzter Konsequenz auch ein assistierter Suizid zählen“, so Norbert Prochnow, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Unionhilfswerk Berlin.

Wenn ein Mensch den Wunsch zu sterben äußert, gilt es als erstes, die Ursache herauszufinden. Die Situation der betreffenden Person könnte dann – im Sinne der Suizidprävention und des Angebots geeigneter Alternativen – so verändert werden, dass das Leben wieder lebenswert erscheint.

Zudem muss einem assistierten Suizid eine neutrale ergebnisoffene Beratung vorausgegangen sein. Ebenso gilt es, in den versorgenden Institutionen adäquate palliative bzw. palliativgeriatrische Angebote vorzuhalten und den Menschen verlässlich anzubieten.

Sollte der Entschluss weiterhin feststehen, ist es möglich, einen assistierten Suizid in der Einrichtung stattfinden zu lassen, in der die Person wohnt.

Dabei sind Mitarbeitende nicht in die aktive Durchführung des assistierten Suizids eingebunden. Nach individueller Absprache mit allen Beteiligten kann eine begleitende Rolle möglich sein. Die Durchführung des assistierten Suizids soll durch geeignete Kooperationspartner (z. B. Sterbehilfeorganisation oder Ärzt*innen) erfolgen. Zudem ist die Begleitung der Nahestehenden und ggf. Mitbewohnenden wichtig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Grundsatzpapier „Haltung zum Umgang mit assistiertem Suizid im Unionhilfswerk“.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Dirk Müller unter dirk.mueller@unionhilfswerk.de. Er leitet den Bereich Hospiz und Palliative Geriatrie im Unionhilfswerk und war am Grundsatzpapier beteiligt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Presseinformation in Ihren Medien berücksichtigen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Gina Schmelter

 

Das Unionhilfswerk

Wir sind Wegbegleiter. Seit 1947 engagiert sich das Unionhilfswerk für Menschen, die auf Betreuung und Unterstützung angewiesen sind. Mit rund 3.000 Mitarbeiter*innen und 900 Freiwilligen bietet der Träger in zahlreichen Diensten, Projekten und Einrichtungen vielfältige soziale Dienstleistungen an und zählt damit zu den größten Arbeitgebern in Berlin.

Das Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie (KPG) im Unionhilfswerk

Das KPG ist Teil des Bereichs Hospiz und Palliative Geriatrie. Der ganzheitliche Ansatz der Palliativen Geriatrie hat die physische Gesundheit alter Menschen ebenso im Auge wie das Seelenleben Hochbetagter. Seit 2004 steht das KPG innerhalb des Unionhilfswerk-Unternehmensverbunds dafür, diesen Ansatz in die Gesellschaft und ganz konkret in Pflegeeinrichtungen zu tragen und engagiert sich mit seinem Beratungs- und Bildungsprogramm, mit Forschungsprojekten, einer internationalen Fachtagung sowie Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für die Förderung der palliativen Geriatrie.

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